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Wann benötige ich einen Rechtsanwalt?

Natürlich bleibt es jedem selbst überlassen, wann er einen Rechtsanwalt aufsucht und wann nicht. Problematisch ist jedoch, dass das erforderliche Wissen für den einzelnen Laien oft schwer einzuschätzen ist. So mag es bei so manchem Problem nahe liegen es zunächst einmal selbst zu versuchen. Das Resultat kann jedoch fatal sein. Wer z.B. in Anbetracht eines Briefes der Polizei (z.B. Termin zur Beschuldigtenvernehmung) meint nicht reagieren zu müssen, da"man ja nichts Schlimmes getan hat", der sieht sich einige Wochen später vielleicht schon mit einer Anklage der Staatsanwaltschaft konfrontiert. Die Möglichkeiten zur Verteidigung sind zu diesem Zeitpunkt jedoch eingeschränkt und es lässt sich unter Umständen nicht mehr das Bestmögliche Ergebnis erreichen. 

Auch im Zivilrecht kann Ihnen ähnliches blühen. Beauftragt Ihr Kunde z.B. einen Rechtsanwalt, der Ihnen eine Frist zur Zahlung setzt, kann es gut sein, dass Sie sich, wenn Sie die Angelegenheit liegen lassen, einige Wochen später im Amtsgericht als Beklagter wiederfinden.

Bei Post von Behörden sollten Sie beachten, dass Sie Widerspruchsfristen nicht versäumen.

Lange Rede kurzer Sinn: Warten Sie nicht, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Wie suche ich mir Rat?

Sie sollten keinerlei falsche Scheu an den Tag legen. Wie Sie den Kontakt aufnehmen ist letztlich zweitrangig, so lange Sie sich grundsätzlich dazu entschließen.

Wenn Sie mcih kontaktieren werde ich mich binnen 24 Stunden bei Ihnen melden. Ich erläutere dann gerne das weitere Vorgehen und erarbeite eine Strategie mit Ihnen.

Ich bin sowohl bereit Sie in meinen Kanzleiräumen zu empfangen als auch Sie über Fernkommunikationsmittel zu erreichen.

 

 

Meine Kanzlei ist per Telefon, Email, Fax und einem Kontaktformular zu erreichen:

Tel.: 06181 - 1899366

Email: kontakt@anwalt-schmidt-hanau.de

Kontaktieren Sie uns!

 

 

Sollte es wirklich eilig sein bin ich auch über mein Diensthandy zu erreichen:

0163 - 9279199

Was sollte ich vor meinem Termin beim Rechtsanwalt tun?

Damit wir Sie bestmöglich beraten können, ist es immer wichtig alle Unterlagen zu Ihrem Fall mitzubringen. Auch was zunächst nebensächlich erscheint, kann doch von Bedeutung sein.

 

1. Um als Rechtsanwalt für einen Mandanten tätig werden zu können ist immer das Unterzeichnen einer Vollmacht von Nöten. Diese legitimiert gegenüber Behörden oder Personen. Gerne können Sie sich unsere Vollmacht auch vorab herunterladen oder falls die Wahrnehmung eines Termines nicht möglich ist, diese herunterladen und unterzeichnen: Vollmacht

 

2. Für den Fall, dass Sie derzeit nicht erwerbstätig sind, können Sie Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Auch diese Formulare stelle ich hier gerne zur Verfügung:

1. Beratungshilfeformular

2. Prozesskostenhilfeformular

 

Bei dem "Papierkram" kann ich Sie jedoch auch gerne in meiner Kanzlei unterstützen.

Strafrecht - Wir verteidigen Sie!

Gerade im Strafrecht ist es wichtig sich von Anfang an richtig zu verteidigen. Lassen Sie sich helfen, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist!

 

Zivilrecht

Lassen Sie uns Ihre Ansprüche durchsetzen!

Das Zivilrecht umfasst alle Ansprüche von Zivilpersonen untereinander. In den meisten Fällen geht es in irgendeiner Form um Geld oder Dienstleistungen. Darüber hinaus zählen beispielsweise auch Unterlassungs- oder Duldungsansprüche zum Zivilrecht. 

 

Öffentliches Recht

Öffentliches Recht setzt sich im Grunde mit dem Verhältnis des Staates und seinen Organen mit den Bürgern auseinander. Daher fällt -streng genommen- auch der Bereich des Strafrechts unter das Öffentliche Recht. Meistens geht es in diesem Bereich jedoch um Angelegenheiten, die unter die Rubrik "Ärger mit den Behörden" fallen.

 

Urteil wegen Doppelmordes mit anschließender Zerstückelung und Versenkung der Leichenteile in einem Leipziger Badesee im Wesentlichen bestätigt

Urteil wegen Doppelmordes mit anschließender Zerstückelung und Versenkung der Leichenteile in einem Leipziger Badesee im Wesentlichen bestätigt

 

Beschluss vom 7. Februar 2018 - 5 StR 651/17

Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Mordes in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge in zwei tateinheitlichen Fällen und wegen Störung der Totenruhe in zwei tateinheitlichen Fällen sowie wegen mittelbarer Freiheitsberaubung in zwei tateinheitlichen Fällen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe verurteilt. Darüber hinaus hat es die besonders schwere Schuld festgestellt und eine Einziehungsentscheidung getroffen.

Nach den Feststellungen des Landgerichts erschlug bzw. erstach der Angeklagte aus Habgier seine beiden arg- und wehrlosen Opfer in ihrer Wohnung. Um die Tat zu verdecken, trennte er bei beiden Getöteten jeweils den Kopf und die Beine ab, verbrachte die Leichenteile in einem Koffer und in Taschen zu einem Badesee und versenkte sie im Wasser. Im Verlauf der Ermittlungen gegen den Angeklagten bezichtigte er zwei tunesische Landsleute – zu Unrecht – der Tat, die daraufhin für mehrere Wochen in Untersuchungshaft genommen wurden.

Auf die gegen dieses Urteil eingelegte Revision des Angeklagten hat der 5. (Leipziger) Strafsenat des Bundesgerichtshofs lediglich die Einziehungsentscheidung korrigiert; im Übrigen hat er das Rechtsmittel verworfen.

Vorinstanz:

Landgericht Leipzig – 1 Ks 306 Js 48465/16 – Urteil vom 7. September 2017

Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 16. Februar 2018

Rechtsanwalt Oliver Schmidt

Otto-Wels-Str. 2

63452 Hanau

 

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Notfallnummer: 0163 - 9279199

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