Natürlich bleibt es jedem selbst überlassen, wann er einen Rechtsanwalt aufsucht und wann nicht. Problematisch ist jedoch, dass das erforderliche Wissen für den einzelnen Laien oft schwer einzuschätzen ist. So mag es bei so manchem Problem nahe liegen es zunächst einmal selbst zu versuchen. Das Resultat kann jedoch fatal sein. Wer z.B. in Anbetracht eines Briefes der Polizei (z.B. Termin zur Beschuldigtenvernehmung) meint nicht reagieren zu müssen, da"man ja nichts Schlimmes getan hat", der sieht sich einige Wochen später vielleicht schon mit einer Anklage der Staatsanwaltschaft konfrontiert. Die Möglichkeiten zur Verteidigung sind zu diesem Zeitpunkt jedoch eingeschränkt und es lässt sich unter Umständen nicht mehr das Bestmögliche Ergebnis erreichen.
Auch im Zivilrecht kann Ihnen ähnliches blühen. Beauftragt Ihr Kunde z.B. einen Rechtsanwalt, der Ihnen eine Frist zur Zahlung setzt, kann es gut sein, dass Sie sich, wenn Sie die Angelegenheit liegen lassen, einige Wochen später im Amtsgericht als Beklagter wiederfinden.
Bei Post von Behörden sollten Sie beachten, dass Sie Widerspruchsfristen nicht versäumen.
Lange Rede kurzer Sinn: Warten Sie nicht, bis das Kind in den Brunnen gefallen ist.
Sie sollten keinerlei falsche Scheu an den Tag legen. Wie Sie den Kontakt aufnehmen ist letztlich zweitrangig, so lange Sie sich grundsätzlich dazu entschließen.
Wenn Sie mcih kontaktieren werde ich mich binnen 24 Stunden bei Ihnen melden. Ich erläutere dann gerne das weitere Vorgehen und erarbeite eine Strategie mit Ihnen.
Ich bin sowohl bereit Sie in meinen Kanzleiräumen zu empfangen als auch Sie über Fernkommunikationsmittel zu erreichen.
Meine Kanzlei ist per Telefon, Email, Fax und einem Kontaktformular zu erreichen:
Tel.: 06181 - 1899366
Email: kontakt@anwalt-schmidt-hanau.de
Sollte es wirklich eilig sein bin ich auch über mein Diensthandy zu erreichen:
0163 - 9279199
Damit wir Sie bestmöglich beraten können, ist es immer wichtig alle Unterlagen zu Ihrem Fall mitzubringen. Auch was zunächst nebensächlich erscheint, kann doch von Bedeutung sein.
1. Um als Rechtsanwalt für einen Mandanten tätig werden zu können ist immer das Unterzeichnen einer Vollmacht von Nöten. Diese legitimiert gegenüber Behörden oder Personen. Gerne können Sie sich unsere Vollmacht auch vorab herunterladen oder falls die Wahrnehmung eines Termines nicht möglich ist, diese herunterladen und unterzeichnen: Vollmacht
2. Für den Fall, dass Sie derzeit nicht erwerbstätig sind, können Sie Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Auch diese Formulare stelle ich hier gerne zur Verfügung:
Bei dem "Papierkram" kann ich Sie jedoch auch gerne in meiner Kanzlei unterstützen.
Gerade im Strafrecht ist es wichtig sich von Anfang an richtig zu verteidigen. Lassen Sie sich helfen, bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist!
Lassen Sie uns Ihre Ansprüche durchsetzen!
Das Zivilrecht umfasst alle Ansprüche von Zivilpersonen untereinander. In den meisten Fällen geht es in irgendeiner Form um Geld oder Dienstleistungen. Darüber hinaus zählen beispielsweise auch Unterlassungs- oder Duldungsansprüche zum Zivilrecht.
Öffentliches Recht setzt sich im Grunde mit dem Verhältnis des Staates und seinen Organen mit den Bürgern auseinander. Daher fällt -streng genommen- auch der Bereich des Strafrechts unter das Öffentliche Recht. Meistens geht es in diesem Bereich jedoch um Angelegenheiten, die unter die Rubrik "Ärger mit den Behörden" fallen.
Rechtsanwalt Oliver Schmidt
Otto-Wels-Str. 2
63452 Hanau
Tel.: 06181 - 1899366
Notfallnummer: 0163 - 9279199
Email.: kontakt@anwalt-schmidt-hanau.de