Abmahnungen

Filesharing Abmahnung mit kurzer Frist erhalten? Wir sind gerne auch außerhalb der Geschäftszeiten für Sie da!

Rufen Sie unsere Notfallnummer an:

0163 - 9279199

 

Der Autor dieser Zeilen hat bereits mehrere hundert Abmahnungen aus verschiedenen Bereichen geprüft und bearbeitet.

Was wir Ihnen bieten können:

1. Erfahrung auf dem Gebiet des Urheberrechtes insbesondere aus dem Bereich Filesharing in mehreren hundert Fällen (Bundesweit)

2. Zügige Bearbeitung; wir kümmern uns auch um kurze Fristen und verlängern diese gegebenenfalls

3. Gute Erreichbarkeit auch außerhalb der Geschäftszeiten

4. Bearbeitung Ihrer Angelegenheit zu fairen Konditionen

 

Es gibt in Deutschland wenige Themen, die so umstritten sind wie Abmahnungen. Von den Adressaten werden Abmahnungen oft als unberechtigt oder "Abzocke" empfunden. Sie sollten eine solche Abmahnung jedoch nicht auf die leichte Schulter nehmen, sondern immer anwaltlich prüfen lassen. Andernfalls besteht die Gefahr, dass die Gegenseite Ihre vermeintlichen Ansprüche mit einer einstweiligen Verfügung durchzusetzen versucht. Dies ist für Sie nicht nur mit "Ärger" verbunden, sondern auch mit Kosten.

Hierzulande stammen Abmahnungen in der Regel aus einer der folgenden Bereiche:

1. Urheberrechtliche Abmahnung aus dem Bereich "Filesharing"

Hierbei handelt es sich um ein Massenphänomen. Die großen Rechteinhaber aus der Musikbranche, aber auch einzelne Künstler machen hier Unterlassungsansprüche sowie Schadensersatz als auch Rechtsanwaltskosten mittels sogenannten Filesharing Abmahnungen geltend. In der Regel ist hier Handlungsbedarf gegeben. Insbesondere wird die Möglichkeit der Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung zu prüfen sein. Von der ungeprüften Abgabe einer Unterlassungserklärung ist dringend abzuraten!

2. Urheberrechtliche Abmahnung aus dem Bereich "Bilder"

Ein schönes Bild ist schnell auf der eigenen Webpräsenz oder in einem Prospekt untergebracht. Oft ist den Nutzern jedoch nicht klar, wer Urheber der Bilder ist und wer welche Rechte an den Bildern hat. Sich allein darauf zu berufen, nicht gewusst zu haben, dass entgegenstehende Rechte einer Verwendung des Bildes entgegenstehen, dürfte nicht erfolgsversprechend sein.

3. Abmahnungen aus dem Bereich Markenrecht

Gefälschte Produkte sind sowohl für Private als auch für Händler verlockend. Seit Jahren wird der europäische Wirtschaftsraum von solchen Waren geflutet. Oft ist den Käufern oder Verkäufern gar nicht bekannt, dass mit gefälschter Ware gehandelt wird. Nichts desto trotz bestehen unter Umständen Ansprüche der Markeninhaber. Hier drohen gerade für Händler (Beispiel Ebay) große Schäden.

4. Abmahnungen aus dem Bereich Wettbewerbsrecht

Wettbewerber nutzen oft vermeintliche Wettbewerbsverstöße um Konkurrenten aus dem Markt zu drängen. Ein beliebtes Thema in diesem Zusammenhang sind z.B. falsche Widerrufsbelehrungen von Internetshops oder bei Ebay -Verkäufern. Gerade im Bereich des Wettbewerbsrechtes wird intensiv zu prüfen sein, ob hier eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung vorliegt.

Eine Empfehlung: Legen Sie Ihre Abmahnung nicht einfach zur Seite und vertrauen darauf, dass "schon nichts passieren wird". Kümmern Sie sich lieber um eine fundierte juristische Beratung. So kann der "große Ärger" so klein wie möglich gehalten werden.

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Rechtsanwalt Oliver Schmidt

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